1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsabschluss
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotel Merian, Rheingasse 2, 4058 Basel.
Die Vertragspartner sind das Hotel Merian und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast ein oder mehrere Zimmer bestellt, haftet er dem Hotel Merian gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen. In diesem Fall haften der Gast und der Dritte solidarisch.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Zahlung der gesamten Buchungssumme mit einer Kredit- oder Maestrokarte bei der Onlinebuchung oder bei direkter Buchung beim Check-in-Terminal getätigt wurde. Das Hotel Merian sendet eine elektronische Buchungsbestätigung an den Gast. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der gemieteten Zimmer an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Hotel Merian.
Durch den Abschluss des Vertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen vom Hotel Merian die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Die Gäste sind sich der Tatsache bewusst, dass Personal der Betriebe vom Hotel Merian nur sehr beschränkt zur Verfügung steht und der Gast Selbstverantwortung an den Tag legen muss.
Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäss Hausordnung auszuüben.
2. Buchung und Rücktritt
Die Buchung erfolgt online oder beim Check-in-Terminal. Die Vorauszahlung der gesamten Buchungssumme erfolgt mittels Kredit- oder Maestrokarte.
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn dies nicht explizit vereinbart wurde.
Nach Zustandekommen des Vertrages, kann der Gast bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin vom Vertrag zurücktreten. Ist mit dem Gast mittels Sondervereinbarung ein freies Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 7-Tagesfrist schriftlich vereinbart, kann der Gast bis dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Gast es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber vom Hotel Merian ausübt. Ist kein freies Rücktrittsrecht ausserhalb der geltenden 7-Tagesfrist schriftlich vereinbart worden, ist das Hotel Merian bei Rücktritt des Gastes berechtigt, die vereinbarten Preise in Rechnung zu stellen und von seiner Kreditkarte abzubuchen, es sei denn, der Rücktritt des Gastes erfolgt aufgrund von Umständen, das Hotel Merian zu vertreten hat. Das Hotel Merian empfiehlt, auf jeden Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist vom Hotel Merian in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage vom Hotel Merian auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Ferner ist das Hotel Merian berechtigt vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
_ höhere Gewalt oder andere vom Hotel Merian nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
_ Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
_ das Hotel Merian begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der Betriebe den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Betriebe in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel Merian zuzurechnen ist.;
_ ein Verstoss gegen Punkt 1 zweiter Absatz dieser AGB vorliegt;
_ von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
_ von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
_ der Aufenthalt gesetzwidrig ist.
Bei Rücktritt vom Hotel Merian aus den oben genannten Gründen entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
3. Check-in und Check-out
Der Check-in erfolgt über das hierfür vorgesehene Terminal. Die Zimmerkarte erhält der Gast nach Abschluss des Check-in direkt über das Terminal. Die Zimmerkarte ist beim Verlassen der Betriebe vom Hotel Merian in der hierfür vorgesehenen Box einzuwerfen. Das Zimmer steht am Anreisetag spätestens ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr zu räumen. Das Hotel Merian ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht geräumt sind. Wird ein Zimmer vor 7.00 Uhr morgens in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4. Preise und Zahlungsmittel
Sämtliche in Preislisten, auf Websites oder anderswo angeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss respektive der zugrundeliegenden Preisliste. Buchungsänderungen berechtigen das Hotel Merian, abweichende Preise zu verlangen, z.B. Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer der Gäste.
Folgende Zahlungsmittel respektive Kreditkarten werden akzeptiert:
_Visa
_Mastercard
_Maestrokarte
Das Hotel Merian verfügt nicht über eine personell besetzte Rezeption, die Bezahlung mit Bargeld oder Scheck ist deshalb nicht möglich.
5. Rauchverbot und Brandschutz
Die nachstehenden Brandschutzbestimmungen sind im gesamten Gebäude vom Hotel Merian einzuhalten. Es dürfen nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und Geräte verwendet werden. Die Benutzung von Wasserkochern, Öfen, Toastern, Tauchsiedern, elektrischen Bügeleisen und ähnlichen Geräten ist verboten.
Falls versucht wird, die Brandmelder mutwillig ausser Betrieb zu setzen, wird dies mit einer Strafgebühr von mindestens CHF 1‘000.00 pro Zimmer verrechnet. Ausserdem werden dem Gast alle anderen daraus entstehenden Folgekosten verrechnet. Gemäss dem Gesetz vom 13. Dezember 2007 über den Nichtraucherschutz und die Werbung für ist das Rauchen im Innenbereich vom Hotel Merian verboten.
Bei einer irrtümlichen oder missbräuchlichen Alarmierung der Feuerwehr werden als Gebühr mindestens CHF 1‘000.00 zuzüglich der Einsatzkosten der Feuerwehr an den Verursacher weiterverrechnet.
6. Kinder
Babybetten sind 24 Stunden vor Anreise per E-Mail zu reservieren. Preise gemäss Preisliste.
7. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung vom Hotel Merian. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel Merian dem Mitbringen des Haustieres zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von CHF 25.00 pro Nacht an und setzt das Mitbringen des eigenen Hundekorbes oder Hundedecke voraus.
Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
8. Parkplätze
Den Gästen stehen teilweise kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Das Hotel Merian übernimmt keine Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder sonstigen Schäden am Fahrzeug während des Aufenthaltes des Gastes.
Aus feuerpolizeilichen Gründen können widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeuginhabers abgeschleppt werden.
9. Services
Dem Gast stehen diverse Snacks, Getränke und Hygieneartikel gegen Bezahlung zur Verfügung. Das Frühstück und diverse Getränke wie Kaffee, Tee, Saft und Wasser sind im Zimmerpreis enthalten.
10. Ausstattung
Das Hotel Merian verfügt über folgende Ausstattung: Highspeed WLAN, kostenlose Parkplätze, hochwertig ausgestattete Nichtraucherzimmer, automatische Raumbelüftung, Flatscreen mit Sat/TV/Radio, Wecker, internationale Fernsehkanäle, Safe, total verdunkelbare Zimmer, grosser Schreibtisch.
11. Haftung
Das Hotetl Merian haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung vom Hotel Merian ist nur dann gegeben, wenn die Sachen vom Hotel Merian oder den vom Hotel Merian befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind.
Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen. Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen vom Hotel Merian nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel Merian unverzüglich zu melden, andernfalls können keine Rechte geltend gemacht werden.
Alle Ansprüche gegen das Hotel Merian verjähren sechs Monate nach der Abreise des Gastes, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13. Internet
Das Hotel Merian stellt einen freien Internetzugang durch WLAN zur Verfügung.
Das Hotel Merian übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde etc.), sowie für Links von und zu anderen Websites. Das Hotel Merian hat keine Kontrolle über Inhalt und Form von externen Websites.
Das Hotel Merian kann das fehlerfreie Funktionieren von Hard- und Software nicht garantieren. Das Hotel Merian möchte darauf hinweisen, dass diese Seite technische Ungenauigkeiten oder typografische Fehler enthalten kann.
In keinem Fall haftet das Hotel Merian dem Gast oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkte, indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer damit verlinkten Website ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in den Informationssystemen des Gastes. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.
14. Datenschutz
Das Hotel Merian verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der persönlichen Daten des Gastes zu wahren. Das Hotel Merian stellt dem Gast Inhalte oder Leistungen von anderen Websites durch Links auf dieser Seite zur Verfügung. Diese Seiten sind nicht den Datenschutzrichtlinien vom Hotel Merian unterworfen.
Es wird empfohlen, jede dieser Seiten zu überprüfen und festzustellen, wie die Daten jeweils geschützt werden. Der Gast überlässt dem Hotel Merian zum Zwecke der Kommunikation oder für Reservierungen persönliche Daten. Das Hotel Merian behält sich das Recht vor, diese für Marketingzwecke zu verwenden. Es wird nicht für die Vertraulichkeit von E-Mails und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln garantiert.
15. Schlussbestimmungen
Sämtliche Angaben (insbesondere Preise, Reservationen, Onlineberechnungen) sind ohne Gewähr. Das Hotel Merian kann nicht garantieren, dass diese Daten jederzeit vollumfänglich auf dem aktuellen Stand sind. Das Hotel Merian behält sich vor, die Informationen auf dieser Seite jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Dies gilt auch für Verbesserungen und / oder Änderungen an den auf dieser Seite beschriebenen Produkten.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie der Reservierungsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich und werden auf der Website www.merian-basel.net kundgetan.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit der Bezahlung der Buchung akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dieser Vertrag und sämtliche daraus entstehenden Streitigkeiten unterstehen ausschliesslich liechtensteinischem Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz vom Hotel Merian bzw. der ordentliche Gerichtsstand des Beklagten.